Vernehmlassungseingabe: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten
Die IG eMediplan begrüsst sehr, dass mit EMBAG Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse gefördert werden können. So sieht das EMBAG-Gesetz im Art. 7 Bst. b Finanzhilfen vor für vom Bund oder den Kantonen mit dem Vollzug von Bundesrecht beauftragte Organisationen und Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung oder der kantonalen Verwaltung angehören.
Dieser Beschrieb passt genau auf das Gesundheitswesen, bei dem das KVG (Bundesrecht) Dritten (Kantone, Leistungserbringer) Aufgaben erteilt. Diese Förderungsmöglichkeit ist für die Beschleunigung der digitalen Transformation des Gesundheitswesens von grosser Bedeutung.
Die Vernehmlassungseingabe mit konkreten Änderungsempfehlungen der IG eMediplan zur EMBAG (Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse) finden Sie → hier.