Vorstand genehmigt Standard CHMED16A – Prescription (Revision 2) für eRezepte
Der Vorstand der IG eMediplan hat am 3. September 2024 den Standard CHMED16A – Prescription (Revision 2) genehmigt. Mit der Revision kann die Kompatibilität mit den Vorgaben des Heilmittelgesetzes sichergestellt werden. Der Standard wurde auf Wunsch der AG E-Rezept revidiert, bei der die FMH und pharmaSuisse die Federführung haben. Der Standard wird in Kraft gesetzt, sobald die Rückwärtskompatibilität mit früheren Versionen geprüft wurde und einwandfrei funktioniert.
Um die HMG-Kompatibilität zu gewährleisten, wurden die Felder «HealthcarePerson» und «HealthcareOrganization» hinzugefügt. Der Vorstand hat entschieden, aufgrund der kleinen Änderungen auf eine Vernehmlassung zu verzichten. Vor der Inkraftsetzung muss sichergestellt werden, dass die Apothekensysteme alle Rezepte lesen und verarbeiten können, unabhängig davon, ob der neue oder ein älterer Standard eingesetzt wird. Die Visualisierung übernimmt die AG E-Rezept.
Neu werden alle Standards der IG eMediplan auf Github, einer Plattform zur Codeverwaltung und Zusammenarbeit, publiziert. Damit lassen sich Änderungen und Revisionen transparent und einfach nachvollziehen.
Um die Kompatibilität der bestehenden Standards der IG eMediplan (CHMED23A) und des BAG (CH EMED) sicherzustellen, sollen die Standards der IG eMediplan zukünftig bei HL7 in ein Ballotierungsverfahren (Vernehmlassungsverfahren) gegeben werden. Diesbezüglich steht die IG eMediplan, namentlich die Spezifikationsgruppe unter der Leitung von Jonathan Meier (healthinal), im Kontakt mit dem BAG und eHealthSuisse. Die Kontaktnahme mit HL7 erfolgt in Kürze.