Wo der eMediplan selbstverständlich ist

Alex Steinacher, Hausarzt und Präsident der Ärztegesellschaft Thurgau, über den praktischen Alltag mit dem Medikationsplan.

Herr Steinacher, Sie arbeiten mit dem eMediplan: Wie reagieren die Patienten und Patientinnen darauf?

Alex Steinacher: Die Abgabe eines eMediplans ist in unserer Praxis zur Selbstverständlich­keit geworden, besonders bei chronischen Patienten mit regelmässiger Medikation. Die Patienten schätzen die übersichtliche Darstellung der aktuellen Medikation. Dabei hilft auch die bildlich-fotografische Darstellung der Arznei.

Wem geben Sie den eMediplan ab? Oder anders gefragt: Für wen ist er aus Ihrer Sicht be­sonders geeignet?

Sobald mehrere Medikamente pro Tag eingenommen werden müssen, schafft der eMediplan Übersicht. Dies ist insbesondere bei chronisch kranken Patienten oder in komplexeren Behandlungssituationen der Fall.

 

Wie bleibt der eMediplan aktuell?

Der eMediplan bleibt dann aktuell, wenn alle medizinischen Fachpersonen entlang der Be­handlungskette ihre Medikation oder Änderungen laufend nachführen. Durch den 2D-Barcode mit Anbindung an die Primärsysteme bleibt der administrative Aufwand überschaubar.

 

Wie lassen sich mehr Ärzte und Spitäler für den eMediplan gewinnen? Braucht es eine gesetzliche Verpflichtung?

Der eMediplan überzeugt durch seinen Nutzen grundsätzlich von selbst. Damit er aber mehr ist als eine weitere Medikamentenliste, muss er breiter in die Primärsysteme integriert wer­den. Eine isolierte gesetzliche Verpflichtung, ohne den gesamten eHealth-Kontext zu berücksichtigen, bringt nichts.

 

Was ist aus Ihrer Sicht am eMediplan zu verbessern?

Der eMediplan stösst bei gewissen komplexeren Medikamentendosierungen an strukturelle Grenzen. Ansonsten ist er sehr gut aufgestellt. Zu verbessern ist wie schon erwähnt die Inte­gration in die Primärsysteme. Und sehr erwünscht wäre eine sichere Cloud-Anbindung. Nur so kann er seinen vollen Nutzen entfalten, auch gesundheitsökonomisch.

 

Wird das Erstellen des eMediplans ausreichend vergütet?

Das Erstellen einer Medikamentenliste kann im TARMED zum Beispiel über die Grundkonsul­tation abgerechnet werden. Bekanntlich hat der Bundesrat durch seine Blockade die Tarifsituation auf dem Stand vor 20 Jahren zementiert. Deshalb werden alle IT-assoziierten Leistungen, wie dies auch der eMediplan ist, nicht ausreichend vergütet. Mit dem TARDOC wäre das besser.

 

1. Dezember 2021

Häufige Fragen
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