Vernehmlassungseingabe: Ja zu eRezepten und eMedikationsplänen auf freiwilliger Basis

Die IG eMediplan nimmt gerne die Gelegenheit wahr, sich im Rahmen der Vernehmlassung HMG 3a u. a. zu ihrem Kerngeschäft, den elektronischen Medikationsplänen, zu äussern. Medikationsfehler sind im Gesundheitswesen häufig. Mit digitalen Instrumenten, wie elektronischen Medikationsplänen, können die Fehlerquellen reduziert und die Einnahmetreue der Arzneimittel verbessert werden. Medikationsfehler führen sogar zu vielen Spitaleintritten. Rund 2,3 Prozent aller Spitaleintritte in den Jahren 2012 bis 2019 gehen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurück (Medienmitteilung, Universität Luzern 2023).

 

Die IG eMediplan ist überzeugt, dass eine flächendeckende Einführung von eMedikationsplänen die Qualität der Medikation verbessern kann. Die IG eMediplan hat sich in der Vergangenheit für ein Obligatorium ausgesprochen. Allerdings müssen zentrale Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Obligatorium eingeführt werden kann und damit ein Obligatorium bei der den verschreibungs- und abgabepflichtigen Fachpersonen auf Akzeptanz stösst.

 

Aus Sicht der IG eMediplan fehlen drei zentrale Elemente, die vor der verpflichtenden Einführung von eMedikationsplänen auf Stufe Gesetz zu regeln sind:

 

  • Die Haftung der Leistungserbringer beim Einsatz von eMedikationsplänen ist vor der Einführung zu klären. Wer sich dabei für einen Medikationsplan entscheidet, muss dann alle Arzneimittel in den Medikationsplan eintragen lassen. Ausnahmen, z. B. für potenzielle stigmatisierende Arzneimittel, sind nicht möglich. Auch für den Fall, dass ein Leistungserbringer im Rahmen einer Medikations-Anamnese Eintragungen für Medikamente vornimmt, welche er selbst nicht verschrieben und/oder abgegeben hat, sind die Haftungsfragen zu klären.
  • Die Frage stellt sich, wie die eMedikationspläne und die eRezepte im Falle eines Obligatoriums elektronisch übermittelt werden. Derzeit fehlt ein geeignetes Instrument. Das EPD in der aktuellen Form ist zu wenig verbreitet und technisch nicht ausgereift. Das Obligatorium für ambulante Leistungserbringer dürfte erst im nächsten Jahrzehnt umgesetzt werden.
  • Wird ein Obligatorium geschaffen und/oder die interprofessionelle Medikationsüberprüfung eingeführt. So entstehen Investitionskosten, die vom Staat zu entschädigen sind, auf jeden Fall sind aber die interprofessionelle Zusammenarbeit unweigerlich mit einem Mehraufwand verbunden (mind. zwei Berufsgruppen müssen miteinander sich austauschen) und diese sind im Tarif abzubilden.

 

Aus den genannten Gründen ist derzeit der Freiwilligkeit den Vorzug zu geben. Die IG eMediplan weist darauf hin, dass im Jahr 2023, auf freiwilliger Basis, über eine Million eMedikationspläne erstellt, verteilt und genutzt wurden. Auch Rezepte werden in der Schweiz immer häufiger elektronisch ausgestellt.

 

Sowohl die eMedikationspläne als auch viele eRezepte basieren auf einem Standard der IG eMediplan (neuer Release im Frühjahr 2024: CHMED23A), der sowohl international als auch mit dem von eHealth Suisse definierten Standard (Medication Prescription Document, Medication Card Document) interoperabel ist. Auch die E-Rezept Schweiz Initiative der FMH und von pharmaSuisse setzt auf den Standard der IG eMediplan. Die IG eMediplan bittet den Bundesrat deshalb, keine neuen Standards einzuführen, sondern auf bewährte Standards zu setzen, die sich international durchgesetzt haben (FIHR) und die im nationalen Kontext bereits verwendet werden.

 

Die Vernehmlassungs-Eingabe der IG eMediplan finden Sie → hier.

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