Digitales E-Rezept

eMediplan und digitales E-Rezept von FMH und pharmaSuisse

 

Im Mai haben FMH und pharmaSuisse eine gemeinsame, sichere E-Rezeptlösung angekündigt. Was bedeutet das für den eMediplan?

 

Die angekündigte E-Rezeptlösung basiert auf dem Standard CHMED16A, dem gleichen Standard wie der eMediplan. Das kommt sowohl dem eMediplan wie der neuen E-Rezeptlösung zugute, schafft Synergien und vereinfacht die Integration in die Praxisinformationssysteme.

 

Der eMediplan dokumentiert die vollständige, aktuelle Medikation einer Patientin, eines Patienten. Das Rezept ist eine Anweisung von einer Ärztin oder einem Arzt zu Händen einer Apothekerin oder eines Apothekers.

 

eMediplan und eRezept sind also inhaltlich miteinander verwandt, haben jedoch unterschiedliche Zwecke. Für das Rezept gibt es deshalb auch detaillierte regulatorische Vorschriften. Der eMediplan, mit der vollständigen, aktuellen Medikation, kann ohne Folgen dupliziert werden. Das Rezept enthält jedoch nicht immer die vollständige Medikation einer Patientin oder eines Patienten und darf nicht dupliziert oder mehrfach eingelöst werden.

 

Die IG eMediplan ist der Meinung, dass das Rezept zusammen mit einem eMediplan in der Apotheke vorgelegt werden soll. Dies vereinfacht die Arbeit der Apothekerin, des Apothekers wesentlich. Der eMediplan umfasst neben der vollständigen, aktuellen Medikation auch wichtige Informationen zum Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten, zum Beispiel Hinweise auf Nieren- oder Leberinsuffizienzen oder Unverträglichkeiten. Solche Informationen sind hilfreich, um ein Rezept zu überprüfen.

 

Wichtig: Wenn Sie die Absicht haben, den eMediplan einzusetzen, brauchen Sie nicht aufs E-Rezept zu warten. Denn der eMediplan stiftet Nutzen auch ohne E-Rezept.

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