Patientengeheimnis und Datenschutz sind wichtige Aspekte.
Beides wurde bei der Konzipierung von eMediplan besonders beachtet.
Patientengeheimnis und Datenschutz sind wichtig
eMediplan als Papiervariante mit 2D-Barcode – Patient gibt eMediplan weiter
Der Patient kann seinen eMediplan dem
nachfolgenden Gesundheitsversorger zur Verfügung stellen. Die Papiervariante
von eMediplan enthält einen 2D-Barcode. Wichtig ist dabei zu wissen, dass der
2D-Barcode die gesamte Information des eMediplans enthält und deshalb keine
Speicherung auf einem zentralen Server notwendig ist. Das Patientengeheimnis
ist auf diese Weise optimal gewährleistet. Der Patient entscheidet selbst, wem er Einsicht
in seinen eMediplan gibt.
eMediplan wird entlang der Behandlungkette weitergegeben
eMediplan kann auch entlang des Behandlungspfads als «PDF-Papiervariante mit 2D-Barcode» oder als strukturierter Datensatz weitergegeben werden, zum Beispiel mittels Secure-E-Mail oder über Portale. Bei der Übertragung übers Internet ist die Datensicherheit besonders zu beachten. Der Weg entlang der Behandlungskette ist nicht neu und wird bereits heute mit Post und Fax praktiziert. Bezüglich des Patientengeheimnisses gelten die gleichen Regeln wie für Papierdokumente.
eMediplan als eDokument im elektronischen Patientendosser (EPD)
Zusätzliche Möglichkeiten bietet das
elektronische Patientendossier (EPD).
Das Schweizer Parlament hat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) im Juni 2015 verabschiedet. Bund und Kantone gehen momentan davon aus, dass das EPD wie geplant im Frühjahr 2020 in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein wird.
Für Patienten,
die dies wünschen, kann der eMediplan von den Gesundheitsfachpersonen im EPD
zur Verfügung gestellt werden. Dem Patientengeheimnis wird einerseits mit der
Freiwilligkeit des Dossiers für den Patienten und andererseits mit der Möglichkeit, Zugriffsrechte differenziert zu vergeben, Rechnung getragen.