Entwicklung der IG eMediplan im Jahr 2025

Im Jahr 2024 hat der Generationswechsel in der IG eMediplan stattgefunden. An der Klausurtagung im November 2024 hat der Vorstand beschlossen, die Aufgaben evolutionär weiterzuentwickeln.

 

In der Vergangenheit hat die IG eMediplan die Standards für den eMediplan und das eRezept definiert. Für die Umsetzung des eRezepts haben FMH und Pharmasuisse die AG E-Rezept gegründet. Die technische Entwicklung der Standards ist historisch gewachsen. Die IG eMediplan hat diese Aufgabe übernommen, weil es vor zehn Jahren noch keine nationalen oder internationalen Standards gab, welche diese Aufgabe CH-tauglich übernommen haben. eHealthSuisse und das BAG haben entschieden, in Zukunft die gängigen internationalen Standards zu verwenden. Im Vordergrund stehen HL7/FIHR und die IHE-Profile. Dies ergibt aus Sicht des Vorstands Sinn.

 

Der Vorstand hat deshalb beschlossen, dass die IG eMediplan vom technischen Entwickler des Standards zum medizinischen Hüter des Standards wird. Wir möchten sicherstellen, dass der Standard die medizinisch-pharmazeutische Praxis adäquat abbildet. Mit anderen Worten: Alle konkreten schweiz-spezifischen Inhalte sollen weiterhin von der IG eMediplan – in Koordination mit der IPAG eHealth – festgelegt werden. Zwei von drei Voraussetzungen für eine nachhaltige Umsetzung von eMediplänen und eRezepten sind bereits erfüllt: Es besteht erstens bereits die Verpflichtung für beide Anwendungen im Patientendossier. Deshalb wurden zweitens die anzuwendenden Standards auf Verordnungsebene bereits festgelegt.

 

Drittens zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass Verpflichtungen nicht umgesetzt werden, wenn die öffentliche Hand keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Denn die tiefen ambulanten Tarife erlauben keine Investitionen.

 

Botschaft Heilmittelgesetz sieht Obligatorium vor

In wenigen Monaten wird der Bundesrat die Botschaft des Heilmittelgesetzes (Revisionsetappe 3a) ans Parlament überweisen. Die Regierung schlägt ein Obligatorium für elektronische Rezepte und Medikationspläne vor. Der Vorstand sieht das Obligatorium kritisch, gehen aber davon aus, dass sich das Parlament dafür aussprechen wird. Wichtig ist nicht das Obligatorium, sondern die Tiefintegration der Anwendungen in die Primärsysteme und genau dazu braucht es eine öffentliche Mitfinanzierung.

 

Damit das Obligatorium in der realen Welt auch umgesetzt wird, braucht es einen pragmatischen «Enabler» wie die IG eMediplan. Sie verfügt über das nötige Know-how, um die Softwareanbieter bei der Umsetzung der Spezifikationen zu unterstützen. Es braucht eine Tiefenintegration in die Primärsoftware, damit die Daten medienbruchfrei ausgetauscht werden können und damit das «Once-Only-Prinzip» umgesetzt werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer die gleichen Daten nur einmal erfassen müssen, diese aber mehrfach genutzt werden können.

 

Der eMediplan und das eRezept sind Anwendungen, welche die Qualität der Medikation verbessern und die Patientensicherheit erhöhen. Davon profitieren alle: Patientinnen und Patienten, Fachpersonen, Versicherer und die Politik. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass diese «low hanging fruits» bald gepflückt werden können, da alle Akteure daran interessiert sind. Der Aufwand ist relativ gering, der Systemnutzen gross.